• Miete
    EUR80

«Schöne Garagenplätze in der Arndtstraße 53»

Lage

Adresse
Arndtstraße 53
1120 Wien W

Verfügbarkeit

Verfügbar
nach Vereinbarung

Kosten

Nettomiete
EUR 69
Nebenkosten
EUR 11
Miete
EUR 80

Eckdaten

Etage
UG
Nutzfläche
10 m²
Baujahr
2007

Beschreibung

- ebene Stellplätze im 1. und 2. Kellergeschoß

- 1.KG: 84€ monatlich

- 2.KG: 80€ monatlich


- Kaution für Schlüssel (75€) und für Fernbedienung (150€) 


- Provision 240€ 





Lassen auch Sie sich von diesen zentralen Tiefgaragenplätzen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter

Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <75m
Apotheke <225m
Klinik <375m
Krankenhaus <1.300m

Kinder & Schulen
Schule <175m
Kindergarten <275m
Universität <175m
Höhere Schule <575m

Nahversorgung
Supermarkt <150m
Bäckerei <225m
Einkaufszentrum <350m

Sonstige
Geldautomat <450m
Bank <425m
Post <450m
Polizei <300m

Verkehr
Bus <175m
U-Bahn <200m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <3.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


Doppeltätigkeit/Naheverhältnis

Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.





Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Inserat

Inserate-Nr
7152801
Referenz
10647

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