- MieteEUR80
«Schöne Garagenplätze in der Arndtstraße 53»
Lage
- Adresse
- Arndtstraße 53
1120 Wien W
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Nettomiete
- EUR 69
- Nebenkosten
- EUR 11
- Miete
- EUR 80
Eckdaten
- Etage
- UG
- Nutzfläche
- 10 m²
- Baujahr
- 2007
Beschreibung
- ebene Stellplätze im 1. und 2. Kellergeschoß
- 1.KG: 84€ monatlich
- 2.KG: 80€ monatlich
- Kaution für Schlüssel (75€) und für Fernbedienung (150€)
- Provision 240€
Lassen auch Sie sich von diesen zentralen Tiefgaragenplätzen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <75m
Apotheke <225m
Klinik <375m
Krankenhaus <1.300m
Kinder & Schulen
Schule <175m
Kindergarten <275m
Universität <175m
Höhere Schule <575m
Nahversorgung
Supermarkt <150m
Bäckerei <225m
Einkaufszentrum <350m
Sonstige
Geldautomat <450m
Bank <425m
Post <450m
Polizei <300m
Verkehr
Bus <175m
U-Bahn <200m
Straßenbahn <500m
Bahnhof <250m
Autobahnanschluss <3.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Inserat
- Inserate-Nr
- 7152801
- Referenz
- 10647
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