«NEUBERG AN DER MÜRZ/KAPELLEN - SCHÖN GELEGENE BAURECHTSGRÜNDE»

    Lage

    Adresse
    Stojenstraße
    8692 Neuberg an der Mürz St

    Verfügbarkeit

    Verfügbar
    nach Vereinbarung

    Kosten

    Miete
    nach Absprache jährlich/m2

    Eckdaten

    Grundstück
    997 m²

    Beschreibung

    SONNIGE 4 BAURECHTSGRÜNDE IN NEUBERG AN DER MÜRZ - KAPELLEN



    Ich darf Ihnen 4 Baugrundstücke im Baurecht in einer wunderschönen Umgebung bei Neuberg an der Mürz anbieten.



    Die Grundstücke 298/28, 298/29 und 298/30 und298/33sind gemäß rechtsgültigem Flächenwidmungsplan Bauland L (WA), mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,4 ausgewiesen.



    Beim Bau des Hauses ist eine Stellungnahme des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach und Lawinenbebauung erforderlich.



    Die Aufschließung obliegt dem zukünftigen Eigentümer (Baurechtsnehmer). Strom, Wasser und Kanal liegen in der Zufahrtsstraße.Ein Zweitwohnsitz ist möglich.





    Informationen zu den Kosten der einzelnen Grundstücke



    Vertragskosten bei Erwerb des Baurechts:



    - monatlicher Baurechtszins: EUR 133,- (jeweils für die Grundstücke 298/28 und 298/29), EUR 173,- (für Grundstück 298/30), EUR 137,- (für Grundstück 298/33)



    - Kaution: 24facher Monatsbaurechtszins (auch mit Bankgarantie möglich), (je Grundstück)



    - Baurechtsvertrag/öffentlichem Notar: ca.EUR 2.400,- zuzüglich 20 % MWST + Gebühren und Gerichtskosten (je Grundstück)



    - 3,5 % Grunderwerbssteuer: EUR 1.194,-(für Grundstück 298/28 und 298/29) oderEUR 1.550,- (für Grundstück 298/30) undEUR 1.225,- (für Grundstück 298/33)



    - 1,1 % Grundbucheintragung: EUR 375,-(für Grundstück 298/28 und 298/29)  oder EUR 487,- (für Grundstück 298/30) undEUR 385,- (für Grundstück 298/33)



    - Vermessungskosten: ca. EUR 1.400,- (je Grundstück)



    - Maklerprovision: EUR 1.723,- inklusive 20 % MWST(für Grundstück 298/28 und 298/29) oder EUR 2.235,- inklusive 20 % MWST (für Grundstück 298/30) undEUR 1.775,- inklusive 20 % MWST(für Grundstück 298/33)



    - Aufschließungsabgaben an die Gemeinde bei Bebauung des jeweiligen Grundstücks





    Info/Baurecht:



    Der Erwerb des Baugrundes ist genehmigungspflichtig und wird nur vorbehaltlich der Zustimmung durch den Aufsichtsrat und des Vorstandes der ÖBF AG vergeben.



    Zusätzlich ist der Nachweis des 5 fachen Einkommens vom monatlichen Baurechtszins der letzten 3 Jahre vorzulegen. Wir bitten Sie, bereits vor der Besichtigung, um einen Einkommens-Nachweis sowie einer Kopie Ihres Reisepasses.



    Das Baurecht wird auf 99 Jahre vergeben und ist vererb- und verkaufbar.





    Sollten Sie Interesse an einer Besichtigung der Liegenschaft  haben, bitten wir Sie um eine Anfrage per Mail, um Ihnen die Maklerunterlagen und das Exposé zuschicken zu können.





    Wir ersuchen Sie um Verständnis, dass wir von Ihnen vor der Zusendung des Exposés die Bestätigung des sofortigen Tätigwerdens sowie die Aufklärung des Rücktrittsrechtes gemäß FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) benötigen. Dies ist eine seit 13.06.2014 geänderte Konsumentenschutzbestimmung nach den EU Verbraucherrechte-Richtlinien. Nach Ihrer schriftlichen Anfrage erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen von uns, um deren Bestätigung wir Sie bitten. Anschließend freuen wir uns über eine Terminvereinbarung mit Frau Doris Rotschopf unterDie Verpflichtung zur Zahlung einer Vermittlungsprovision entsteht für Sie selbstverständlich nur bei erfolgreicher Vermittlung und wird erst mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.



    Alle Daten stammen vom Eigentümer, der Baubehörde oder der Verwaltung
    Die Lage der Grundstücke, am Ortsrand von Kapellen in Richtung Preiner-Gescheid, ist wunderschön - eingebettet in die Berglandschaft der Umgebung, umgeben von viel Natur.

    Inserat

    Inserate-Nr
    7166879
    Referenz
    2423

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