- MieteEUR 710
- Zimmer1
- Fläche56
«Betreutes Wohnen im Herzen von Blumau-Neurißhof»
Lage
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Nettomiete
- EUR 465
- Nebenkosten
- EUR 245
- Miete
- EUR 710
Eckdaten
- Zimmer
- 1
- Etage
- EG
- Wohnfläche
- 56 m²
- Baujahr
- 2012
Ausstattung
- Sonstiges
- Kabel TV
Beschreibung
KEIN Pensionisten- oder Altersheim*** Sondern modernes und barrierefreies Wohnen im Herzen von Blumau-Neurißhof
Diese 1-ZimmerLOGGIAwohnung im Sinne des "betreuten Wohnen" besteht aus:
1 großen Wohn- Essbereich mit offener Küche und Schlafbereich, 1 barrierefreies Badezimmer mit ebener Dusche und WC, 1 großer Abstellraum, 1 Vorzimmer.
Weiters ist der Wohnung ein außenliegender Abstellraum zugeordnet.
Ein paar Eckdaten im Überblick:
- Lift
- Kunststofffenster
- Innenjalousien
- Pelletsheizung
- Solar-Kollektoren
- kontrollierte Wohnraumlüftung
- Wasserfilter
- Ein Heizkostenakonto ist bereits in der Miete inkludiert
Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage, bieten wir bis 31.12.2025 eine reduzierte Miete an.
Infrastruktur / Entfernungen
GesundheitArzt <350mApotheke <2.975mKrankenhaus <9.075mKlinik <7.200mKinder & SchulenKindergarten <125mSchule <3.100mNahversorgungSupermarkt <225mBäckerei <350mEinkaufszentrum <6.175mSonstigeBank <2.950mGeldautomat <2.950mPost <3.700mPolizei <3.850mVerkehrBus <275mBahnhof <2.150mAutobahnanschluss <6.375mStraßenbahn <8.975mFlughafen <5.575mAngaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
- österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
- das 60zigste Lebensjahr muss erreicht sein
- für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- die dringenden Wohnbedarf haben ( Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
- und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 40.000,00 Eur
2 Personen 60.000,00 Eur
Jede weitere Person 8.000,00 Eur
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses richtet sich nach der Höhe des Familien-Jahreseinkommens und der Größe der Familie. Das Ansuchen um Wohnzuschuss muss jährlich neu gestellt werden.
Selbstberrechnung unter:
Inserat
- Inserate-Nr
- 7527531
- Referenz
- 126600004
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