- PreisEUR 1'299'900
«Gewerbegrundstück mit seltener Holzlagerungsbewilligung & hoher Baudichte – Entwicklungschance im Wachstumsraum Leibnitz»
Lage
- Adresse
- 8430 Kaindorf an der Sulm St
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Kaufpreis
- EUR 1'299'900
Eckdaten
- Nutzfläche
- 4'164 m²
- Grundstück
- 7'000 m²
Beschreibung
Gesamtfläche 7.000 m² | Gewerbegebiet 4.164 m² | Widmung 0,5–1,5 | befestigter Boden | Wasserrechtliche Bewilligung
Dieses vielseitige und strategisch hervorragend gelegene Gewerbegrundstück in der Paul-Anton-Keller-Straße in Leibnitz bietet Unternehmen, Energieprojekten und gewerblichen Betrieben erstklassige Standortvorteile. Mit einer Gesamtfläche von 7.000 m², davon 4.164 m² im Gewerbegebiet, kombiniert die Liegenschaft bauliche Flexibilität, rechtliche Planungssicherheit und ein außergewöhnliches Nutzungsspektrum – insbesondere durch die genehmigte Sondernutzung für die Lagerung von unbehandeltem Holz in der angrenzenden Naturschutzzone.
1. STANDORT UND LAGEQUALITÄTRegionale EinbettungStadtgemeinde Leibnitz, Bezirk Leibnitz
Lage in einem wirtschaftlich stark wachsenden Gewerbekorridor
Unmittelbare Nähe zu bestehenden Betriebsanlagen und einem Wärmekraftwerk – ideal für Synergieprojekte
Die Zufahrt erfolgt über die Paul-Anton-Keller-Straße
Erschließung ist gesichert
Zufahrten laut wasserrechtlichem Bewilligungsbescheid: maximal 12 An- und 12 Abfahrten/Jahr für den Holzlagerbereich
Unmittelbare Nachbarschaft zu Gewerbe & Energieanlagen
Perfektes Umfeld für Holzverarbeitung, Energiegewinnung, Lagerlogistik, Fertigung oder Maschinenbetriebe
Nahe an überregionalen Verkehrsachsen
4164 m² Gewerbegebiet
ca. 2.800 m² Naturschutzzone / Sondernutzung Freiland mit behördlich genehmigter Nutzung für Holzlagerung
Genehmigung erteilt durch die BH Leibnitz mittels Bescheid.
0,5 – 1,5
→ Flexible Bebauungsmöglichkeiten für Hallen, Betriebsgebäude, Energieanlagen, Gewerbeparks, Produktionsstätten.
Der nördöstliche Teil der Liegenschaft ist Teil eines Grundwasserschutzgebiets (Schutzzone II). Für diesen Bereich besteht eine behördlich erteilte, rechtskräftige Bewilligung für:
Lagerung von unbehandeltem Holz (Stämme & Blochware)
Jährlich max. 12 Zufahrten und 12 Abfahrten
Einhaltung der Schutzbestimmungen laut WRG 1959
Lagerung erfolgt über dem Boden mittels Böcken zur Schonung des Untergrundes
Diese Bewilligung stellt eine seltene und wertvolle Nutzungsfreigabe dar, da Holzlagerungen in Schutzzonen üblicherweise untersagt sind.
b) Boden & UntergrundDer Boden im Lagerbereich wurde bereits 1989 befestigt (Bodenaustausch, Kies-Sand-Gemisch, Schotter)
Fläche ist befahrbar und tragfähig – ideal für schwere Maschinen, Stapler, Holztransporte
Inserat
- Inserate-Nr
- 7803990
- Referenz
- 8014/351
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