- PreisEUR 302'484
- Fläche49
«| GROSSFLÄCHIGE GLASFRONT | 1050 WIEN | UNBEFRISTET VERMIETET |»
Lage
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Kaufpreis
- EUR 302'484
Eckdaten
- Etagen im Haus
- 1
- Fläche
- 49 m²
- Nutzfläche
- 49 m²
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein vermietetes Geschäftslokal mit folgenden Fakten:
Nutzung: Geschäftslokal
Nutzfläche: 49,17 m²
Hauptmietzins (HMZ): 756,21 € / Monat
Mietverhältnis: unbefristet
Das Objekt befindet sich in der Schönbrunner Straßein 1050 Wien im 5. Wiener Gemeindebezirk Margareten, in einer zentralen und innerstädtischen Lage nahe dem 4. Bezirk. Die Schönbrunner Straße zählt zu einer wichtigen urbanen Verkehrsachse mit einer Mischung aus Wohn- und Geschäftsnutzung. In der Umgebung stehen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Restaurants, Cafés und Dienstleister zur Verfügung. Die Lage verfügt über eine gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr, darunter die U-Bahn-Station Pilgramgasse sowie mehrere Buslinien in unmittelbarer Nähe, was eine einfache Erreichbarkeit des Stadtzentrums ermöglicht. Zudem ist der bekannte Naschmarkt fußläufig erreichbar und bereichert das Umfeld mit einem vielfältigen Angebot an lokalen und internationalen gastronomischen und Handelsangeboten. Die Lage bietet eine Kombination aus urbaner Infrastruktur, guter Verkehrsanbindung und Nahversorgung im Herzen von Margareten.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Ing. Nicolas Putzlager unter der Mobilnummer und per E-Mail unter persönlich zur Verfügung.
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Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Inserat
- Inserate-Nr
- 7836049
- Referenz
- 1151743
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