- PreisEUR 283'565
- Fläche73
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Lage
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Kaufpreis
- EUR 283'565
Eckdaten
- Fläche
- 73 m²
- Nutzfläche
- 73 m²
- Baujahr
- 1901
Beschreibung
Zum Verkauf stehen zwei befristet vermietete Einheiten mit folgenden Angaben:
Top 4–5
Nutzfläche: 48,56 m²
Hauptmietzins (HMZ): 498,23 € / Monat
Mietverhältnis: befristet seit 15.09.2011 bis 14.09.2031
Top 8
Nutzfläche: 24,57 m²
Hauptmietzins (HMZ): 530,80 € / Monat
Mietverhältnis: befristet seit 01.07.2024 bis 30.06.2029
Die Liegenschaft befindet sich an der Hernalser Hauptstraße im 17. Wiener Gemeindebezirk Hernals. Die Hernalser Hauptstraße ist eine stark frequentierte Geschäfts- und Verkehrsstraße mit einer ausgeprägten Mischung aus Wohn- und Gewerbenutzung. In der Umgebung finden sich zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte, Dienstleistungsbetriebe sowie gastronomische Angebote. Die Lage verfügt über eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr durch mehrere Straßenbahn- und Buslinien, die eine rasche Verbindung in die Innenstadt und angrenzende Bezirke ermöglichen. Der Bezirk Hernals zeichnet sich durch eine gewachsene urbane Struktur und eine gute Nahversorgung aus.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Ing. Nicolas Putzlager unter der Mobilnummer und per E-Mail unter persönlich zur Verfügung.
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Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Inserat
- Inserate-Nr
- 7838913
- Referenz
- 1151758
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