Gewerbegrundstück mit seltener Holzlagerungsbewilligung & hoher Baudichte - Entwicklungschance im Wachstumsraum Leibnitz
GEWERBEGRUNDSTÜCK MIT SONDERNUTZUNGSZONE & ZULASSUNG FÜR HOLZLAGERUNG
Gesamtfläche 7.000 m² | Gewerbegebiet 4.164 m² | Widmung 0,5–1,5 | befestigter Boden | Wasserrechtliche Bewilligung
Dieses vielseitige und strategisch hervorragend gelegene Gewerbegrundstück in der Paul-Anton-Keller-Straße in
Leibnitz bietet Unternehmen, Energieprojekten und gewerblichen Betrieben erstklassige Standortvorteile. Mit
einer Gesamtfläche von 7.000 m², davon 4.164 m² im Gewerbegebiet, kombiniert die Liegenschaft bauliche
Flexibilität, rechtliche Planungssicherheit und ein außergewöhnliches Nutzungsspektrum – insbesondere durch
die genehmigte Sondernutzung für die Lagerung von unbehandeltem Holz in der angrenzenden Naturschutzzone.
1. STANDORT UND LAGEQUALITÄT
Regionale Einbettung
Stadtgemeinde Leibnitz, Bezirk Leibnitz
Lage in einem wirtschaftlich stark wachsenden Gewerbekorridor
Unmittelbare Nähe zu bestehenden Betriebsanlagen und einem Wärmekraftwerk – ideal für Synergieprojekte
Zufahrt & Anbindung
Die Zufahrt erfolgt über die Paul-Anton-Keller-Straße
Erschließung ist gesichert
Zufahrten laut wasserrechtlichem Bewilligungsbescheid: maximal 12 An- und 12 Abfahrten/Jahr für den
Holzlagerbereich
Umgebung
Unmittelbare Nachbarschaft zu Gewerbe & Energieanlagen
Perfektes Umfeld für Holzverarbeitung, Energiegewinnung, Lagerlogistik, Fertigung oder Maschinenbetriebe
Nahe an überregionalen Verkehrsachsen
2. FLÄCHENAUFTEILUNG & WIDMUNG
Grundstücksfläche laut Grundbuch: 7.000 m²
Widmung: 4164 m² Gewerbegebiet
ca. 2.800 m² Naturschutzzone / Sondernutzung Freiland mit behördlich genehmigter Nutzung für Holzlagerung
Genehmigung erteilt durch die BH Leibnitz mittels Bescheid.
Bebauungsdichte Gewerbegebiet: 0,5 – 1,5
→ Flexible Bebauungsmöglichkeiten für Hallen, Betriebsgebäude, Energieanlagen, Gewerbeparks, Produktionsstätten.
3. RECHTLICHE & TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
a) Wasserrechtliche Bewilligung für Holzlagerung
Der nordöstliche Teil der Liegenschaft ist Teil eines Grundwasserschutzgebiets (Schutzzone II). Für diesen Bereich
besteht eine behördlich erteilte, rechtskräftige Bewilligung für:
Lagerung von unbehandeltem Holz (Stämme & Blochware)
Jährlich max. 12 Zufahrten und 12 Abfahrten
Einhaltung der Schutzbestimmungen laut WRG 1959
Lagerung erfolgt über dem Boden mittels Böcken zur Schonung des Untergrundes
Diese Bewilligung stellt eine seltene und wertvolle Nutzungsfreigabe dar, da Holzlagerungen in Schutzzonen
üblicherweise untersagt sind.
b) Boden & Untergrund
Der Boden im Lagerbereich wurde bereits 1989 befestigt (Bodenaustausch, Kies-Sand-Gemisch, Schotter)
Fläche ist befahrbar und tragfähig – ideal für schwere Maschinen, Stapler, Holztransporte
c) Keine Versiegelung
Die befestigte Fläche gilt als einbringungsneutral für das Grundwasser Nutzung entspricht der behördlich akzeptierten land- und forstwirtschaftlichen Logistik
4. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN
a) Gewerbegebiet (4.164 m²) – Bebauung möglich
Mit einer Dichte von 0,5–1,5 bietet das Grundstück außergewöhnliche Entwicklungsspielräume:
Energie- & Biomassebetriebe (Synergie mit Nachbar-Wärmekraftwerk)
Holz- und Baustofflogistik
Gewerbehallen & Produktionsstätten
Maschinen- & Werkstattbetrie
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