- PreisEUR 580'000
- Zimmer6
- Fläche125
«NEUER PREIS - CHARMANTE GROSSE LIEGENSCHAFT MIT SCHÖNEM AUSBLICK UND POTENTIAL»
Lage
- Adresse
- 3052 Innermanzing NÖ
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Kaufpreis
- EUR 580'000
Eckdaten
- Zimmer
- 6
- Wohnfläche
- 125 m²
- Nutzfläche
- 187 m²
- Grundstück
- 2'623 m²
Beschreibung
GROSSE LIEGENSCHAFT, BESTEHEND AUS 2 GRUNDSTÜCKEN, EINES MIT SANIERUNGSBEDÜRFTIGEM HAUS & NEBENGEBÄUDE (ehem. Pferdestall)BESCHREIBUNG: Gelegen in einer kleinen, von Wäldern und Wiesen umgebenen Siedlung oberhalb von Innermanzing. Die nach Süden ausgerichtete Liegenschaft bietet Ihnen einen herrlichen Ausblick in die liebliche Hügellandschaft der Voralpen, reizvoll zu jeder Jahreszeit.Die zum Verkauf stehende Liegenschaft besteht aus insgesamt 2 Grundstücken (beide haben die Widmung Bauland Wohngebiet und je eine eigene EZ). Am oberen Grundstück wurde ca. 1970/1978 ein Einfamilienhaus errichtet (1970 Baubewilligung, 1978 Benützungsbewilligung), ebenso ein ehemaliger Pferdestall (1975 Baubewilligung, 1978 Benützungsbewilligung) sowie ein kleines Biotop.Das untere Grundstück (Fahnengrundstück) ist unbebaut (außer einem Glashaus und einem kleinen hölzernen Außenstall), womit sich diese Liegenschaft auch für mehrere Generationen bzw. 2 Familien anbietet.Das Haus ist als ideales Familiendomizil konzipiert und verfügt über 4 Schlafzimmer, verteilt auf 2 Geschoße und ist komplett unterkellert. Ideal für Naturliebhaber und für „handwerklich geschickte Hände“.Auch Wohnen und Arbeiten lässt sich hier bestens vereinen. Das freistehende eingeschoßige Nebengebäude (ehemaliger Pferdestall, laut Plan ca. 78m²) eignet sich auch bestens u.a. als Werkstatt oder als Atelier. Laut Auskunft der Gemeinde wäre hier auch Pferdehaltung möglich.RAUMAUFTEILUNG (Haus):ERDGESCHOSS: Heller freundlicher Eingangsbereich bzw. Vorraum, von hier sind alle Räume je einzeln begehbar. GROSSER WOHNBEREICH mit Kachelofen für heimelige Stunden in den Wintermonaten und ESSZIMMER für ein gemütliches Beisammensein mit der Familie und Gästen. Von hier geht es direkt auf den SÜD-BALKON – ideal zum Sonnen, Erholen und Entspannen. Des Weiteren gibt es eine geräumige Küche mit Essecke, eine Toilette für Gäste und ein kleines Bad mit Dusche.OBERGESCHOSS: Vom Vorraum gelangt man über eine offene Treppe in das Obergeschoß, bestehend aus nach Süden ausgerichteten 3 SCHLAFZIMMERN mit herrlichem Ausblick. Ebenso aus einem weiteren Zimmer (Büro/Gästezimmer), einer Extra-Toilette und einem Badezimmer mit Wanne und Waschmaschinenanschluss. Alle Räumlichkeiten sind auch hier vom zentralen Vorraum einzeln betretbar.KELLER: geräumige Kellerstube mit direktem Ausgang in den Garten, großer Abstellraum, Öltank und Heizraum.ZUSTAND UND AUSSTATTUNG: Das Haus hat ein dem Alter entsprechenden Modernisierungs- und Renovierungsbedarf. Das Haus ist teilweise möbliert und wird auf Wunsch selbstverständlich komplett geräumt übergeben. BÖDEN: Parkett, Fliesen, Teppich, Estrich, etc. FENSTER: Holzfenster (2-fach verglast) aus der Erbauungszeit. HEIZUNG: Ölheizung (2000) und Kachelofen (ca. 2000). DACH: Eternit-Wellblechdach.ENERGIEKENNZAHLEN: HWB 307, fGEE 3,22GRUNDSTÜCKE: Laut Grundbuch hat das obere Grundstück eine Größe von ca. 1.312m², das untere Grundstück (Fahnengrundstück) eine Größe von ca. 1.311m² - gesamt laut Grundbuch somit 2.623m². Die Grundstücke könnten auch einzeln erworben werden. Beide Grundstücke sind nicht im Grenzkataster eingetragen.WIDMUNG: Beide Grundstücke haben laut Flächenwidmungsplan und Rücksprache mit der Gemeinde die Widmung Bauland Wohngebiet und es liegt kein Bebauungsplan vor. Laut Auskunft der Gemeinde bezüglich der Bebaubarkeit: max. Bauhöhe Bauklasse II. Das Grundstück befindet sich in keinem Bebauungsplan. Es gibt keine Einschränkungen der Wohneinheiten. Die Abstände zu den Grundstücksgrenzen müssen (augenscheinlich offene Bebauungsweise im Umgebungsbereich) mindestens 3,0 Meter betragen (jedenfalls zu Nachbargrundstücksgrenzen). Es gilt die Verordnung von 2 Abstellplätzen pro Wohneinheit auf 1 Grundstück. Des Weiteren verwies die Gemeinde auf die NÖ Bauordnung § 54 NÖ BO.ANSCHLÜSSE (oberes Grundstück): Ortswassernetz, Kanal und Strom (Erdleitung wird über benachbarte Grundstücke zur Stromversorgungsanlage geführt). Auch ein Brunn
Inserat
- Inserate-Nr
- 7942808
- Referenz
- 4092
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