STAFFELMIETE l2-Zimmerwohnung mit Balkon und Tiefgarage
Diese moderne Wohnhausanlage mit 17 geförderten Mietwohnungen, errichtet im Jahr 2024, bildet den 2. Bauabschnitt eines insgesamt 11 Stiegen umfassenden Wohnprojekts, das modernes und nachhaltiges Wohnen in attraktiver Lage vereint.
Die Wohnung verfügt über einen großzügigen Wohn-Küche-Bereich mit direktem Ausgang auf den Richtung Westen ausgerichteten Balkon und befindet sich im 1. Obergeschoss des mit einem Aufzug ausgestatteten Mehrparteienhauses. Der Balkon lädt zum Genießen ein.
Das Schlafzimmer ist ebenfalls zum Sonnenuntergang hin ausgerichtet.
Das Badezimmer ist mit Badewanne ausgestattet und verfügt auch über einen Waschmaschinenanschluss, daran angrenzend, ein separates WC, welches auch mit einem Handwaschbecken ausgestattet ist.
Der ebenfalls in der Wohnung situierte Abstellraum hat 3 m².
Alle genannten Räume sind über das zentrale Vorzimmer erreichbar.
Zur Wohnung ist der PKW-Tiefgaragenplatz Nr.: 23 zugehörig und ein Kellerabteil mit rd. 3 m².
Da es sich um eine geförderte Mietwohnung handelt kann ein Wohnzuschuss beantragt werden.
Ein schönes Zuhause wartet auf Sie - Erstbezug
Aufgrund der dzt. Wirtschaftslage bieten wir eine Staffelmiete bis 2026 an. Diesbezügliche Informationsgespräche können jederzeit telefonisch erfolgen!
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <325m
Apotheke <575m
Krankenhaus <1.350m
Kinder & Schulen
Schule <875m
Kindergarten <1.075m
Nahversorgung
Supermarkt <275m
Bäckerei <925m
Einkaufszentrum <775m
Sonstige
Bank <925m
Geldautomat <925m
Post <1.350m
Polizei <850m
Verkehr
Bus <50m
Bahnhof <1.300m
Autobahnanschluss <3.025m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
HINWEIS: sämtliche Vorschreibungskosten können sich aufgrund von Index, Betriebskosten und Darlehensanpassungen ändern.
Förderungskriterien
Geförderte Wohnungen dürfen nur an Förderungswürdige Personen vergeben werden.
Kriterien
• österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte
• die dringenden Wohnbedarf haben (Nachweis über die Aufgabe des bisherigen Hauptwohnsitzes binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung)
• und folgende Obergrenzen des Familieneinkommens nicht übersteigen:
Personenanzahl Jahreseinkommen
1 Person 55.000,00 Euro
2 Personen 80.000,00 Euro
Jede weitere Person 10.000,00 Euro
WOHNZUSCHUSS
Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung in Form von nicht rückzahlbaren variablen Zuschüsse. Die Höhe des Wohnzuschusses ri
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