• Miete
    EUR70

«Zentraler Garagenplatz in der Zinckgasse 13»

Lage

Adresse
Zinckgasse 13
1150 Wien W

Verfügbarkeit

Verfügbar
nach Vereinbarung

Kosten

Nettomiete
EUR 51
Nebenkosten
EUR 19
Miete
EUR 70

Eckdaten

Etage
UG
Nutzfläche
10 m²
Baujahr
1995

Beschreibung

- Zentrale Garagenplätze im 15. Bezirk

- Stapelparker-Anlage unten 

- Bearbeitungsgebühr 240€


- 1,50m in der Höhe beschränkt 


Kaution (Schlüssel): 75€ 





Lassen auch Sie sich von diesen zentralen Tiefgaragenplätzen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter

Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <125m
Apotheke <250m
Klinik <525m
Krankenhaus <1.100m

Kinder & Schulen
Schule <50m
Kindergarten <125m
Universität <625m
Höhere Schule <925m

Nahversorgung
Supermarkt <100m
Bäckerei <275m
Einkaufszentrum <525m

Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <250m
Polizei <225m

Verkehr
Bus <175m
U-Bahn <275m
Straßenbahn <175m
Bahnhof <300m
Autobahnanschluss <4.700m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


Doppeltätigkeit/Naheverhältnis

Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.





Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines R��cktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Inserat

Inserate-Nr
7152825
Referenz
10628

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