• Preis
    EUR 12'500

« | Tiefgaragen-Stapelparker in der Leegasse 10 zu verkaufen | VIE»

Lage

Adresse
Leegasse 10
1140 Wien W

Verfügbarkeit

Verfügbar
nach Vereinbarung

Kosten

Kaufpreis
EUR 12'500

Eckdaten

Etage
UG
Baujahr
1996

Beschreibung

Tiefgaragenstellplätze im 14. Bezirk mit optimaler Verkehrsanbindung.



Es handelt sich um Stapelparker.





Verkaufspreise:




  • Einzeln / Mehrfachpakete (Preis pro Stellplatz)

  • € 12.500,- / Einzelparkplatz

  • € 11.000,- / ab 3+ Parkplätzen






  • Gesamtpaket (7 Parkplätze)

  • € 70.000 gesamt (= 10.000 pro Parkplatz)





Infrastruktur / Entfernungen

GesundheitArzt <200mApotheke <425mKlinik <650mKrankenhaus <950mKinder & SchulenSchule <275mKindergarten <125mUniversität <1.475mHöhere Schule <2.625mNahversorgungSupermarkt <150mBäckerei <450mEinkaufszentrum <2.125mSonstigeGeldautomat <500mBank <500mPost <500mPolizei <900mVerkehrBus <225mU-Bahn <275mStraßenbahn <400mBahnhof <225mAutobahnanschluss <4.200mAngaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap



Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs alsDoppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehendewirtschaftlicheNaheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich ausregelmäßiger geschäftlicher Verbindung.





Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Tivoligasse, Hadikgasse, U4 Braunschweiggasse, Penzinger Straße

Inserat

Inserate-Nr
7163941
Referenz
2724

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