• Miete
    EUR 60

«Garagenplatz in der Sulmgasse 9 (U3 Ottakring)»

Lage

Adresse
Sulmgasse 9
1160 Wien W

Verfügbarkeit

Verfügbar
nach Vereinbarung

Kosten

Nettomiete
EUR 37
Nebenkosten
EUR 23
Miete
EUR 60

Eckdaten

Etage
UG
Nutzfläche
6 m²
Baujahr
2002

Beschreibung

- Nähe zu Bahnhof Ottakring, Thaliastraße



- Bearbeitungsgebühr 210€



- Kaution 140 € Schlüssel und 80€ Fernbedienung
- Stapelparker-Anlage (Stellplatz unten) mit 1,50m in der Höhe beschränkt



Lassen auch Sie sich von diesen zentralen Tiefgaragenplätzen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter 

Infrastruktur / Entfernungen

GesundheitArzt <225mApotheke <325mKlinik <650mKrankenhaus <800mKinder & SchulenSchule <100mKindergarten <175mUniversität <725mHöhere Schule <350mNahversorgungSupermarkt <250mBäckerei <275mEinkaufszentrum <1.225mSonstigeGeldautomat <275mBank <275mPost <325mPolizei <475mVerkehrBus <250mU-Bahn <300mStraßenbahn <275mBahnhof <300mAutobahnanschluss <4.800mAngaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap



Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs alsDoppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehendewirtschaftlicheundfamiliäreNaheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich ausregelmäßiger geschäftlicher Verbindung.





Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Inserat

Inserate-Nr
7264772
Referenz
11067

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