• Miete
    EUR 49

«Zentrale Garagenplätze in der Zwinzstraße 1B/Adolf-Czettel-Gasse 6A (U3 Kendlerstraße)»

Lage

Adresse
Zwinzstraße 1B
1160 Wien W

Verfügbarkeit

Verfügbar
sofort

Kosten

Nettomiete
EUR 31
Nebenkosten
EUR 18
Miete
EUR 49

Eckdaten

Nutzfläche
10 m²
Baujahr
2009

Beschreibung

- Zentrale Garagenplätze im 16. Bezirk

- Nähe zu U3 Kendlerstraße

- Stapelparker-Anlage: Stellplätze oben (55€ monatlich), Stellplätze unten (49€ monatlich) - in der Höhe mit 1,50m beschränkt 

- Ebene Stellplätze (90€ monatlich)

- Provision Brutto 180€

- Kaution: Schlüssel (75€), Fernbedienung (150€)



Lassen auch Sie sich von diesen zentralen Tiefgaragenplätzen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter 


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <400m
Apotheke <175m
Klinik <575m
Krankenhaus <800m

Kinder & Schulen
Schule <350m
Kindergarten <375m
Universität <850m
Höhere Schule <850m

Nahversorgung
Supermarkt <200m
Bäckerei <600m
Einkaufszentrum <1.250m

Sonstige
Geldautomat <475m
Bank <475m
Post <475m
Polizei <875m

Verkehr
Bus <175m
U-Bahn <175m
Straßenbahn <175m
Bahnhof <175m
Autobahnanschluss <5.400m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap



Doppeltätigkeit/Naheverhältnis

Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs alsDoppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehendewirtschaftlicheundfamiliäreNaheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich ausregelmäßiger geschäftlicher Verbindung.



Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Inserat

Inserate-Nr
7649431
Referenz
11603

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