- MieteEUR 90
«Schöne Garagenplätze in der Flachgasse 39-41»
Lage
- Adresse
- Flachgasse 39-41
1150 Wien W
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Nettomiete
- EUR 77
- Nebenkosten
- EUR 13
- Miete
- EUR 90
Eckdaten
- Etage
- UG
- Nutzfläche
- 10 m²
- Baujahr
- 2008
Beschreibung
- 1.KG: 90€ monatlich
- Provision: 240€
- Kaution Schlüssel: 75€, Fernbedienung: 150€ und beides: 225€
Lassen auch Sie sich von diesen zentralen Tiefgaragenplätzen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <350m
Klinik <775m
Krankenhaus <1.750m
Kinder & Schulen
Schule <125m
Kindergarten <100m
Universität <850m
Höhere Schule <1.225m
Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <125m
Einkaufszentrum <400m
Sonstige
Geldautomat <300m
Bank <325m
Post <250m
Polizei <450m
Verkehr
Bus <275m
U-Bahn <400m
Straßenbahn <225m
Bahnhof <275m
Autobahnanschluss <4.400m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs alsDoppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehendewirtschaftlicheundfamiliäreNaheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich ausregelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Inserat
- Inserate-Nr
- 7818209
- Referenz
- 11726
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