• Miete
    EUR 90

«Zentrale Garagenplätze in der Rötzergasse 43 (Hernalser Hauptstraße)»

Lage

Adresse
Rötzergasse 43
1170 Wien W

Verfügbarkeit

Verfügbar
nach Vereinbarung

Kosten

Nettomiete
EUR 80
Nebenkosten
EUR 10
Miete
EUR 90

Eckdaten

Etage
1. Stock
Nutzfläche
10 m²
Baujahr
2012

Beschreibung

- je 6m² Nutzfläche

- ebene Stellplätze im 1. und 2. Kellergeschoß, sowie Motorradstellplätze 

- ebene Stellplätze: 90€ monatlich

- Motorradstellplätze: 30€ monatlich

- Bearbeitungsgebühr : 240€

- Kaution: Schlüssel (75€), Fernbedienung (150€)



Lassen auch Sie sich von diesen zentralen Tiefgaragenplätzen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter 


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <75m
Apotheke <225m
Klinik <225m
Krankenhaus <1.225m

Kinder & Schulen
Schule <225m
Kindergarten <200m
Universität <1.550m
Höhere Schule <975m

Nahversorgung
Supermarkt <175m
Bäckerei <175m
Einkaufszentrum <250m

Sonstige
Geldautomat <150m
Bank <150m
Post <225m
Polizei <175m

Verkehr
Bus <175m
U-Bahn <975m
Straßenbahn <175m
Bahnhof <1.025m
Autobahnanschluss <3.325m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap



Doppeltätigkeit/Naheverhältnis

Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs alsDoppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehendewirtschaftlicheundfamiliäreNaheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich ausregelmäßiger geschäftlicher Verbindung.



Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen

Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Hernalser Haupstraße und HBLA für chemische Industrie

Inserat

Inserate-Nr
7935383
Referenz
11820

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