- MieteEUR 90
«Zentrale Garagenplätze in der Rötzergasse 43 (Hernalser Hauptstraße)»
Lage
- Adresse
- Rötzergasse 43
1170 Wien W
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Nettomiete
- EUR 80
- Nebenkosten
- EUR 10
- Miete
- EUR 90
Eckdaten
- Etage
- 1. Stock
- Nutzfläche
- 10 m²
- Baujahr
- 2012
Beschreibung
- je 6m² Nutzfläche
- ebene Stellplätze im 1. und 2. Kellergeschoß, sowie Motorradstellplätze
- ebene Stellplätze: 90€ monatlich
- Motorradstellplätze: 30€ monatlich
- Bearbeitungsgebühr : 240€
- Kaution: Schlüssel (75€), Fernbedienung (150€)
Lassen auch Sie sich von diesen zentralen Tiefgaragenplätzen überzeugen und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungs- und Besichtigungstermin per E-Mail unter
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <75m
Apotheke <225m
Klinik <225m
Krankenhaus <1.225m
Kinder & Schulen
Schule <225m
Kindergarten <200m
Universität <1.550m
Höhere Schule <975m
Nahversorgung
Supermarkt <175m
Bäckerei <175m
Einkaufszentrum <250m
Sonstige
Geldautomat <150m
Bank <150m
Post <225m
Polizei <175m
Verkehr
Bus <175m
U-Bahn <975m
Straßenbahn <175m
Bahnhof <1.025m
Autobahnanschluss <3.325m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs alsDoppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehendewirtschaftlicheundfamiliäreNaheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich ausregelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Inserat
- Inserate-Nr
- 7935383
- Referenz
- 11820
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