• Miete
    EUR 1'690
  • Zimmer
    5.5
  • Fläche
    139

«SANIERUNGSBEDÜRFTIGE DOPPELHAUSHÄLFTE | MIT GARTEN | TOLLES ENTWICKLUNGSPOTENZIAL | NÄHE ROSENHÜGEL»

Lage

Adresse
Deißenhofergasse
1230 Wien W

Verfügbarkeit

Verfügbar
nach Vereinbarung

Kosten

Miete
EUR 1'690

Eckdaten

Zimmer
5.5
Etagen im Haus
2
Wohnfläche
139 m²
Nutzfläche
139 m²
Baujahr
1930

Beschreibung

Sanierungsbedürftige Doppelhaushälfte mit Garten im 23. Bezirk – viel Potenzial zur individuellen Gestaltung



Highlights

Großes Gestaltungspotenzial: Ideal für Mieter, die ihre Wohnräume nach eigenen Vorstellungen gestalten möchten.

Garten vorhanden: Bietet Platz zum Entspannen, Spielen oder für persönliche Gestaltungsideen im Freien.

Ruhige Wohnlage im 23. Bezirk: Angenehmes Wohnumfeld mit guter Infrastruktur.

Attraktiver Mietzins: Durch den sanierungsbedürftigen Zustand ergibt sich eine besonders interessante Mietmöglichkeit.



Informationen zum Objekt



Zur Vermietung gelangt eine sanierungsbedürftige Doppelhaushälfte im 23. Bezirk. Das Haus bietet viel Potenzial für individuelle Wohnideen, erfordert jedoch entsprechende Investitionen und Sanierungsarbeiten, die vom Mieter selbst durchzuführen sind.



Die Liegenschaft verfügt im Erdgeschoss über ein Wohnzimmer, eine separate Küche sowie ein separates Esszimmer. Im Obergeschoss befinden sich vier weitere Räume sowie ein Badezimmer. Darüber hinaus ist das Haus vollständig unterkellert und bietet dadurch zusätzlichen Stauraum oder weitere Nutzungsmöglichkeiten.



Ein Garten ergänzt das Angebot und schafft zusätzlichen Freiraum im Außenbereich.



Die Beheizung erfolgt über Infrarotpaneele.

Das Wasser-Akonto beträgt € 30,- pro Monat.



Das Objekt richtet sich insbesondere an Interessenten, die den vorhandenen Charme und das Entwicklungspotenzial erkennen und bereit sind, Zeit und Arbeit in die Sanierung zu investieren. Im Gegenzug bietet sich die Möglichkeit, das Haus nach den eigenen Vorstellungen und Bedürfnissen zu gestalten und ein individuelles Zuhause zu schaffen.


Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.


Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.

DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume

Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau  Laura Kowalczyk unter der Mobilnummer  und per E-Mail unter  persönlich zur Verfügung.

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Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.

Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wi

Inserat

Inserate-Nr
7969577
Referenz
1152466

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