Geschäftseinheit in Klagenfurter Innenstadt
Die Liegenschaft P8 Klagenfurt Living wurde nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs unter Inanspruchnahme von Mitteln des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds wiedererrichtet und im Jahr 1957 fertiggestellt. Das Gebäude umfasst mehrere Wohneinheiten mit vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten und eignet sich sowohl zur Eigennutzung als Stadtwohnung als auch als Anlageobjekt zur Kurzzeitvermietung.
Aufgrund der Wiedererrichtung mit Mitteln des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds unterliegt das Gebäude der Vollanwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG). Für Mietverhältnisse gelten daher die Bestimmungen des MRG. Es kommt der angemessene Hauptmietzins gemäß § 16 MRG zur Anwendung.
Der zulässige Hauptmietzins richtet sich nach den jeweils geltenden mietrechtlichen Vorschriften und ist nicht frei vereinbar. Die Angemessenheit des vereinbarten Hauptmietzinses kann nach den gesetzlichen Bestimmungen überprüft werden. Maßgeblich sind dabei insbesondere vergleichbare Objekte hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung, Erhaltungszustand und Beschaffenheit. Bei befristeten Mietverträgen ist zudem der gesetzlich vorgesehene Befristungsabschlag von derzeit 25 % zu berücksichtigen.
Kurzzeitvermietung ist gemäß dem Wohnungseigentumsvertrag zulässig.
Die Liegenschaft ist derzeit als Bauland – Geschäftsgebiet gewidmet.
Das Gebäude verfügt über keinen Lift.
Parifizierung & Wohnungseigentum
Die gesamte Liegenschaft befindet sich aktuell im Zuge der Parifizierung. Dabei werden sämtliche Einheiten in rechtlich selbstständiges Wohnungseigentum überführt.
Nach Abschluss erwerben Käufer:innen eine klar definierte, parifizierte Einheit mit den entsprechenden Anteilen an der Liegenschaft. Die Fertigstellung der Parifizierung ist voraussichtlich bis Ende 2026 bzw. Anfang 2027 vorgesehen.
Rücklagen
Aktuell bestehen keine Rücklagen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), da diese erst nach Begründung von Wohnungseigentum gebildet werden können.
Sämtliche bislang angefallenen Kosten für Instandhaltungen, Reparaturen und Verbesserungen wurden bis dato vom Alleineigentümer getragen.
Nach erfolgter Parifizierung werden Rücklagen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gebildet.
Betriebskosten
Die derzeitigen Betriebskosten belaufen sich auf rund € 1,86 pro m² netto monatlich zuzüglich 10 % USt.
Die Heizkosten liegen derzeit bei rund € 0,51 pro m² netto monatlich zuzüglich 20 % USt und werden im Rahmen der Fernwärmeversorgung gesondert abgerechnet.
Im Zuge der Parifizierung ist mit einer Anpassung der Betriebskostenstruktur zu rechnen, insbesondere durch:
– die Bildung einer gesetzlichen Rücklage
– mögliche Ergänzungen von Leistungen (z. B. Reinigung, Verwaltung)
– Beschlüsse im Rahmen der ersten Wohnungseigentümerversammlung
Derzeit fällt noch keine Rücklage an; diese ist daher in den aktuell angegebenen Betriebskosten bzw. monatlichen Kosten nicht enthalten. Die Bildung der gesetzlichen Rücklage erfolgt erst nach Begründung von Wohnungseigentum bzw. nach erfolgter Parifizierung. Die gesetzliche Mindestrücklage beträgt derzeit € 1,12 pro m² monatlich.
Hinweis zur Kaufabwicklung:
Die rechtliche Ab
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