Eigentum im Grünen – Wiener Kleingartenliegenschaft im Alleineigentum mit Entwicklungspotenzial
Ein eigener Garten in Wien, ein bestehendes kleines Haus und vor allem ein entscheidender Unterschied zu vielen anderen Kleingartenliegenschaften: Hier erwerben Sie grundbücherliches Alleineigentum an der Liegenschaft.
Es handelt sich somit weder um ein Pachtgrundstück noch um ein Superädifikat. Erwerber übernehmen nicht lediglich ein Nutzungs- oder Pachtrecht, sondern werden – entsprechend der grundbücherlichen und kaufvertraglichen Abwicklung – Eigentümer der Liegenschaft.
In Verbindung mit der angenehm ruhigen Grünlage, dem bestehenden Kleingartenhaus und den Möglichkeiten einer zukünftigen Neugestaltung entsteht damit eine in dieser Objektklasse besonders interessante Kombination aus Eigentum, privatem Freiraum und langfristigem Entwicklungspotenzial.
QUICK READ – AUF EINEN BLICK
- Eigentumsform: grundbücherliches Alleineigentum laut vorliegenden Unterlagen
- Keine Pacht: kein klassisches Pachtverhältnis und kein laufender Pachtzins für die Eigentumsfläche
- Kein Superädifikat: kein bloßes Gebäudeeigentum auf fremdem Grund
- Objektart: Kleingartenliegenschaft mit bestehendem Sommer-/Kleingartenhaus
- Grundstück: ca. 227 m² laut Grundbuch bzw. rund 229 m² laut Planunterlagen
- Bestand: älteres Kleingartenhaus mit ca. 29 m² verbauter Fläche laut Planunterlagen
- Aufteilung Bestand: Wohn-/Zimmerbereich, Küche, WC und Neben-/Geräteraum
- Widmung: Kleingarten
- Erschließung: laut vorliegenden Informationen vollständig erschlossen
- Entwicklungspotenzial: Neubebauung im Rahmen der geltenden gesetzlichen und baubehördlichen Bestimmungen grundsätzlich denkbar
- Zusätzliche Gartenfläche: derzeit ca. 100 m² im Rahmen eines Prekariums nutzbar
- Verfügbarkeit: sofort
- Kaufpreis: Verhandlungsbasis € 299.000,–
Echtes Eigentum statt Pacht – ein wesentlicher Unterschied
Gerade bei Kleingärten ist die rechtliche Eigentumsform ein wesentliches Entscheidungskriterium. Zahlreiche Kleingartenliegenschaften befinden sich auf gepachtetem Grund oder weisen Eigentums- und Nutzungsstrukturen auf, die sich deutlich vom klassischen Liegenschaftseigentum unterscheiden.
Bei dieser Liegenschaft stellt sich die Situation anders dar: Nach den vorliegenden Unterlagen steht das Grundstück im Alleineigentum. Gegenstand des Erwerbs ist somit nicht lediglich ein Pacht- oder Nutzungsrecht.
Ebenso handelt es sich nicht um ein Superädifikat, bei dem sich ein Gebäude im Eigentum einer Person befindet, der darunterliegende Grund jedoch einem anderen Eigentümer gehört.
Diese klare Eigentumsstruktur ist aus unserer Sicht eine der wesentlichsten Besonderheiten und ein wichtiger wertbildender Faktor dieser Liegenschaft.