- PreisEUR 1'750'000
«Top Gelegenheit ca. 23.000 m2 Betriebsbaugebiet in Stadt Haag»
Lage
- Adresse
- Edelhof
3350 Haag NÖ
Verfügbarkeit
- Verfügbar
- nach Vereinbarung
Kosten
- Kaufpreis
- EUR 1'750'000
Eckdaten
- Grundstück
- 23'000 m²
Beschreibung
Es besteht die Möglichkeit dieseca. 2,3 ha große Liegenschaft (Flächenwidmung: BB Bauland-Betriebsgebiet)zu erwerben.
Es wurde ein Servitutsrecht über die Nachbarliegenschaft für eine Zu- und Abfahrt sowie zur Straße “Edelhof” eingeräumt.
Lageinfo:
Öffentliche Verkehrsmittel: Bahnhof Stadt Haag (4 min.)
Nahversorger/Freizeit: Penny (3 min.) | Billa (4 min.) | Spar (5 min.)
Individualverkehr: Westautobahn, B42, B122
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Wir möchten höflich darauf hinweisen, dass im Falle einer Vermittlung eine ortsübliche Maklerprovision zu bezahlen ist.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.000m
Apotheke <2.000m
Klinik <7.250m
Kinder & Schulen
Schule <2.000m
Kindergarten <2.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <1.750m
Einkaufszentrum <4.000m
Sonstige
Bank <1.750m
Geldautomat <4.750m
Post <1.750m
Polizei <2.000m
Verkehr
Bus <1.250m
Autobahnanschluss <4.250m
Bahnhof <2.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs alsDoppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehendewirtschaftlicheundfamiliäreNaheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich ausregelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Inserat
- Inserate-Nr
- 7961482
- Referenz
- 11832
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