Manche Liegenschaften erzählen bereits auf den ersten Blick ihre Geschichte. Dieses traditionsreiche Anwesen in der
Südoststeiermark aus dem
Jahr 1807 verbindet historischen Charme mit großzügigen Freiflächen und eröffnet vielfältige Perspektiven für Menschen, die mehr suchen als eine gewöhnliche Immobilie oder ein gewöhnliches Grundstück.
Das historische Wohnhaus prägt den Charakter des Anwesens bis heute und verleiht der Liegenschaft ihren unverwechselbaren Charme. Ergänzt wird es durch weitläufige Wirtschafts- und Nebengebäude, die den ursprünglichen Hofcharakter bewahren und zahlreiche Nutzungsmöglichkeiten eröffnen.
Objektdaten
- Rund 8.170 m² Bauland (Dorfgebiet) laut GIS
- Bauernhaus aus dem Jahr 1807 (laut Eigentümer)
- Wohnfläche ca. 134 m² (laut Eigentümer) zuzüglich zwei Keller
- Alte umfangreiche Wirtschafts- und Nebengebäude
- Zwei Gebäude bereits mit neuen Dächern
- Pelletheizung im Wohnhaus
Ein Anwesen mit vielen Möglichkeiten
Nach Auskunft der Gemeinde befinden sich die Grundstücke im
Dorfgebiet (Bauland). Im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind unter anderem Wohnnutzung, land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie bestimmte ortsverträgliche Betriebe grundsätzlich zulässig. Auch Tierhaltung ist im Dorfgebiet grundsätzlich möglich; die konkrete Zulässigkeit richtet sich nach der geplanten Nutzung und ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Auch für Bauträger oder Projektentwickler kann diese Liegenschaft interessant sein. Nach Auskunft der Gemeinde sind sinnvolle Grundstücksteilungen grundsätzlich möglich. Jede Planung sowie eine allfällige Teilung sind von den zuständigen Behörden im Einzelfall zu prüfen und zu genehmigen. Für größere Projektentwicklungen wäre ein Bebauungsplan erforderlich.
Besonders interessant
- Historisches Bauernhaus aus dem Jahr 1807
- Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1969 errichtet wurden, gelten laut Auskunft der Gemeinde als rechtmäßiger Bestand.
- Die bestehenden Gebäude können bei unveränderter Nutzung weiterhin bewohnt bzw. genutzt werden.
- Derzeit besteht kein Bauzwang.
- Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Großzügige Freiflächen mit Entwicklu